Dachsanierung und Solaranlage in Aarau: So kombinieren Sie beides und holen sich die Förderung

Dunkle Solarmodule auf einem alten Schindeldach eines Holzhauses vor schneebedeckten Bergen
Wer das Dach ohnehin saniert, kann die Solaranlage gleich mitplanen.

Ihr Dach ist in die Jahre gekommen, und Sie überlegen sich, eine Solaranlage zu installieren? Dann sollten Sie am besten beides zusammen planen. Eine Solaranlage bleibt 25 bis 30 Jahre auf dem Dach. Muss die Eindeckung darunter schon nach zehn Jahren erneuert werden, ist die Anlage dafür in der Regel wieder abzubauen. Wer dagegen gleichzeitig saniert, spart Gerüst und Doppelaufwand und kann in Aarau und im Kanton Aargau zusätzlich von Förderbeiträgen profitieren.

Dieser Blogbeitrag zeigt Ihnen, worauf es bei der Kombination von Dachsanierung und Solaranlage ankommt, was Aufdach und Indach unterscheidet und welche Förderbeiträge Sie von der Stadt, vom Kanton und vom Bund erhalten.

Das Wichtigste kurz zusammengefasst: Prüfen Sie zuerst unbedingt den Zustand Ihres Dachs, bevor Sie die Installation einer Solaranlage planen. Wer gleichzeitig das Dach dämmt, erhält im Kanton Aargau einen PV-Bonus von CHF 30 pro m² bei Aufdach-Anlagen und CHF 100 pro m² bei Indach-Anlagen, sofern das Gebäude vor dem Jahr 2000 bewilligt wurde. Die Förderanträge von Stadt und Kanton müssen zwingend vor Baubeginn gestellt werden, der Antrag beim Bund erst nach der Inbetriebnahme.

Zuerst das Dach prüfen lassen

Bevor die Planung der Solaranlage beginnt, sollte ein professioneller Dachfachbetrieb Ihr Dach beurteilen. Dabei geht es vor allem um folgende fünf Themen:

  • Zustand und Restlebensdauer der Eindeckung
  • Dichtigkeit, Abdichtung und Anschlüsse, bei Flachdächern zudem die Entwässerung
  • Unterkonstruktion und Tragfähigkeit
  • Dachfenster, Kamin, Dachrand und Verschattung
  • Wärmedämmung und Feuchtigkeitsschutz

Die Faustregel: Das Dach unter der Solaranlage sollte noch mindestens so lange halten wie die Anlage selbst. Ist das nicht der Fall, ist die Sanierung vor oder zusammen mit der Montage Ihrer PV-Anlage die günstigere Lösung.

Aufdach oder Indach?

Bei der Aufdach-Montage werden die PV-Module auf die bestehende Eindeckung aufgesetzt. Bei der Indach-Montage ersetzen sie hingegen die Ziegel oder Bahnen und bilden selbst die wasserführende Ebene. Das sieht ruhiger aus und eignet sich gut, wenn das Dach ohnehin neu eingedeckt wird. Dafür braucht es aber eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen Dachdecker, Spengler und Solarinstallateur, denn die Solaranlage ist dann Teil der Dachhaut.

AufdachIndachQuelle
Stadt Aarau bei 10 kWpCHF 1'500CHF 1'700Stadt Aarau
Bund bei 10 kWpCHF 3'600CHF 4'000Pronovo
PV-Bonus Kanton pro m²CHF 30CHF 100Kanton Aargau, nur bei gleichzeitiger Dachdämmung

Tabelle 1: Förderung nach Montageart (Stand Oktober 2026). Der Indach-Bonus des Kantons gilt für Schrägdächer.

Dämmung und PV-Bonus: Das zahlt der Kanton Aargau

Der Kanton Aargau fördert im Gebäudeprogramm die Dämmung des Dachs mit CHF 40 pro Quadratmeter. Wer gleichzeitig eine Photovoltaikanlage installiert, erhält einen Bonus: CHF 30 pro m² bei Aufdach-Anlagen auf Schrägdächern, CHF 100 pro m² bei Indach- oder Fassadenanlagen und CHF 20 pro m² bei begrünten Flachdächern.

Rechenbeispiel: Ein Einfamilienhaus mit 100 m² förderberechtigter Schrägdachfläche wird gedämmt und zu mindestens 70% mit Photovoltaikmodulen belegt (rund 10 bis 14 kWp).

BeitragAufdach-AnlageIndach-Anlage
Dachdämmung Kanton (100 m² × CHF 40)CHF 4'000CHF 4'000
PV-Bonus Kanton (100 m²)CHF 3'000CHF 10'000
Förderung Stadt Aarau für PV (10 kWp)CHF 1'500CHF 1'700
Einmalvergütung Bund (10 kWp)CHF 3'600CHF 4'000
Beiträge insgesamtCHF 12'100CHF 19'700

Tabelle 2: Beispiel mit Annahmen (100 m² Dachfläche, 10 kWp). Dem stehen die Kosten für Dämmung und Anlage gegenüber; der Kanton kürzt den Beitrag auf höchstens 50 Prozent der relevanten Investitionskosten. Zusätzlich zahlt die Stadt Aarau laut ihrer Programmseite 50 Prozent der kantonalen Gebäudehüllen-Beiträge. Ob das den PV-Bonus einschliesst, klären wir vor dem Gesuch.

Die wichtigsten Bedingungen für die Förderungen des Kantons:

  • Das Gebäude wurde vor dem Jahr 2000 bewilligt.
  • Gefördert wird die beheizte Gebäudehülle. Dächer über unbeheiztem Estrich sind eine Ausnahme und ebenfalls förderberechtigt.
  • Der U-Wert des gedämmten Dachs liegt bei höchstens 0.20 W/(m²·K) und verbessert sich um mindestens 0.07.
  • Die Solaranlage belegt bei Schrägdächern mindestens 70% der förderberechtigten Dachfläche, bei Flachdächern mindestens 50%. Flachdächer müssen begrünt sein.
  • Das Gesuch ist vor Baubeginn einzureichen. Beiträge unter CHF 2'000 werden nicht ausbezahlt.
  • Ab einem Förderbetrag von CHF 10'000 verlangt der Kanton einen GEAK Plus. Dessen Kosten fördert er bei Einfamilienhäusern mit CHF 1'000.

Einen Anspruch auf den Förderbeitrag gibt es nicht, die Zusicherung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Mittel. Alle Details zu den Förderbeiträgen in Aarau finden Sie im Beitrag unseres Partners Solaralag.ch.

Das Dach, die Spenglerarbeiten und der Blitzschutz

Eine Solaranlage verändert das Dach in mehr Punkten, als man auf den ersten Blick denkt. Kaminanschlüsse, Dachrand und Durchdringungen müssen zur Solaranlage passen, und die Spenglerarbeiten ändern sich bei Indach-Systemen. Wir planen die Anschlüsse so, dass die Dachhaut nach wie vor dicht bleibt.

Hat Ihr Gebäude eine Blitzschutzanlage, muss die PV-Anlage in das Konzept mit dem Blitzschutz einbezogen werden. Das betrifft zum Beispiel die Abstände zu den Fangleitungen und die Verbindungen zwischen Anlage und Blitzschutz. Das klären Dachbetrieb, Blitzschutzfachperson und Elektroinstallateur gemeinsam, bevor die Solarmodule montiert werden.

Die richtige Reihenfolge

  1. Dach prüfen lassen: Zustand, Dämmung und Tragfähigkeit klären.
  2. Variante wählen: Aufdach oder Indach, mit oder ohne Dämmung.
  3. Anschlussgesuch und Fördergelder der Stadt: Online über das Meldewesenportal der Eniwa. Achtung: Das ist zwingend vor dem Baubeginn nötig. Die Reservierung der Fördergelder wird bestätigt. Ebenfalls wichtig: Die Anlage muss innerhalb von 18 Monaten in Betrieb gehen.
  4. Gesuch beim Kanton für Dämmung und PV-Bonus: Im Gesuchsportal des Gebäudeprogramms, ebenfalls vor Baubeginn.
  5. Dachsanierung und Gerüst stellen: Eindeckung, Abdichtung und Spenglerarbeiten zuerst.
  6. Montage der PV-Anlage: Mit unserem Partner Solaralag.ch, auf dem fertigen oder als Teil des neuen Dachs.
  7. Förderung des Bundes beantragen: Bei Pronovo, nach der Inbetriebnahme.

So steht das Gerüst nur einmal, und die Förderanträge sind rechtzeitig eingereicht.

Nach der Montage: Das Dach im Blick behalten

Auch mit einer Solaranlage gilt: Ein Dach braucht regelmässige Kontrollen. Wir empfehlen mindestens eine Kontrolle pro Jahr, bei Flachdächern zwei. Mit unserem Dachservice-Abo prüfen unsere Spezialisten Ihr Dach in festen Abständen, und Mängel an Abdichtung oder Anschlüssen fallen früh auf, bevor es Folgeschäden gibt.

Die Vorteile unseres Dachservice-Abos im Überblick:

  • Regelmässige Dachkontrolle: Wir prüfen das gesamte Dach (Steildach oder Flachdach) gründlich, um Undichtigkeiten, Sturmschäden und Verschleiss frühzeitig zu erkennen.
  • Reinigung von Dachrinnen und Ablaufrohren: Sie stellt einen einwandfreien Regenwasserablauf sicher und beugt Wasserschäden vor.
  • Kontrolle aller Anschlüsse und Durchdringungen: Kamine, Lüftungsrohre, Dachfenster und Anschlusspunkte werden geprüft, um Leckagen und Folgeschäden vorzubeugen.
  • Beseitigung von Moos, Algen und Pflanzen: Das verlängert die Lebensdauer der Dacheindeckung und beugt Feuchtigkeitsproblemen vor.
  • Sofortige Behebung kleinerer Mängel: Lose oder defekte Ziegel und verschobene Elemente werden gleich behoben, damit aus kleinen Schäden keine kostspieligen Dachsanierungen werden.
  • Schriftlicher Zustandsbericht: Er dokumentiert die Dachwartung, enthält Empfehlungen für weitere Massnahmen und dient als Nachweis für Ihre Versicherung sowie als Wartungshistorie Ihrer Immobilie.

Häufige Fragen

Muss ich das Dach sanieren, bevor ich eine Solaranlage montiere?

Nicht immer. Ist die Eindeckung in gutem Zustand und hält noch Jahrzehnte, kann die Anlage direkt montiert werden. Muss das Dach in den nächsten Jahren erneuert werden, ist die Sanierung vor der Montage die bessere Wahl. Am besten lassen Sie Ihr Dach zuerst von uns prüfen, dann erhalten Sie eine genauere Einschätzung.

Was ist günstiger: Aufdach oder Indach?

Die Aufdach-Montage ist in der Anschaffung günstiger. Bei einer ohnehin anstehenden Neueindeckung kann die Indach-Variante wirtschaftlich aufholen, weil die Anlage Teil der Dachhaut ist und die Förderung höher ausfällt.

Wer stellt die Förderanträge?

Die Gesuche stellt die Eigentümerschaft. Bei der Einmalvergütung des Bundes übernimmt das häufig der Installationsbetrieb, bei den kommunalen und kantonalen Programmen sollten Sie die Gesuche rechtzeitig vor Baubeginn gemeinsam mit uns vorbereiten.

Gilt der PV-Bonus auch für Flachdächer?

Ja, mit CHF 20 pro Quadratmeter. Die Voraussetzung dafür ist, dass das Flachdach begrünt wird und die Anlage mindestens 50% der förderberechtigten Dachfläche belegt.

Was passiert, wenn ich vor dem Gesuch mit dem Bau beginne?

Dann entfällt in der Regel der Förderanspruch. Sowohl die Stadt als auch der Kanton verlangen, dass das Gesuch vor Baubeginn eingereicht wird.

Dach und Solaranlage aus einer Hand planen

Wassmer Bedachungen AG in Aarau übernimmt Dachsanierung, Spenglerarbeiten und Blitzschutz, die Photovoltaikanlage planen wir mit unserem Partner Solaralag.ch. Lassen Sie Ihr Dach prüfen und rechnen Sie in zwei Minuten durch, was eine Anlage kostet.

Wassmer Bedachungen AG, Neumattstrasse 2, 5000 Aarau
Telefon 062 822 47 74 · info@wassmerag.ch

Dach prüfen lassen PV-Anlage berechnen

Transparenzhinweis: Die Angaben in diesem Beitrag basieren auf dem Förderprogramm Energie der Stadt Aarau, dem Förderprogramm des Kantons Aargau (Version 1. Mai 2026) und den Sätzen von Pronovo, Stand Oktober 2026. Die Fördermittel sind begrenzt; massgeblich sind ausschliesslich die aktuellen Publikationen der Behörden. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr und keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.

Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026